Coronatests in der Grundschule

Ab Montag, den 19.4. 2021 gilt eine Testpflicht für alle Schulkinder und alle in der Schule Tätigen!
Wir sind ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass für Kinder, die keinen aktuellen Test nachweisen können bzw. nicht am schulischen Selbsttest teilnehmen, kein Präsenzunterricht stattfindet! D.h. wenn ein Kind am ersten Schultag keinen der geforderten Nachweise erbringt, wird es nicht ins Schulhaus hineingelassen und muss abgeholt werden oder nach Hause gehen.

Eltern sind daher aufgerufen,  umgehend die Einwilligungserklärung im Anhang an die jeweilige Klassenlehrerin zu senden. 

Sollten Eltern die Tests generell ablehnen und damit Distanzunterricht für ihr Kind beanspruchen, muss dies ebenfalls der Klassenlehrerin schriftlich mitgeteilt werden. 

Gleichzeitig möchten wir noch einmal für die Testungen in der Schule werben. Sie sind ein wichtiges Instrument, um das Infektionsgeschehen an den Schulen im Auge zu behalten. Und damit sind sie unablässig für die Sicherheit Ihrer Kinder und letztlich auch Ihrer Familie.  
Zudem haben die Schultests riesige Vorteile für Eltern: Sie müssen sich nicht mehrfach um Testtermine kümmern und es entstehen auch keine Kosten. Außerdem sind die Selbsttests viel weniger unangenehm als die „Bürgertests“, die ja im hinteren Nasenbereich genommen werden. Beim Schultest müssen die Kinder ihr Teststäbchen nicht weiter in die Nase stecken als beim „Nasebohren“ ihren Finger. 

Links zu den Erklärvideos:

https://www.youtube.com/watch?v=A0EqaSBurX0&t=47s

https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/

https://www.bundesregierung.de/breg.de/mediathek/video-selbsttests-1873982

 

 Für uns alle ist diese Situation nicht einfach. Aber wenn wir zusammenarbeiten und uns gegenseitig vertrauen, werden wir auch diese ungewöhnliche Zeit überstehen. 

 

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