Nutzungsverbot von Handys, „Smartwatches“ etc. für SchülerInnen

Zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes haben die Gesamtkonferenz sowie der Schulelternbereit der Grundschule Homberg einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Die Nutzung von Geräten, die folgende Eigenschaften aufweisen, sind nicht mit in die Schule zu führen ODER müssen ausgeschaltet im Ranzen aufbewahrt werden!

Dies betrifft Geräte, die:

  • prinzipiell die Möglichkeit zur Aufnahme von Fotos, Videos oder Audios bieten
  • in jedweder Art in ihrer Bauweise kommunikationsfähig sind (Sprache, Foto, Video, Schriftsprache). Flug-, Schul- oder Silent-Modus bieten hierbei keine Ausnahme!
  • den Schulbetrieb stören (Ablenkung durch „Spielerei am Gerät)

Beispiele dafür sind: Handys, „Smartwatches“, „Handhelds“ (kleine Konsolen oder Videoabspielgeräte), Musikabspielgeräte, Kameras …

Eine Nutzung in Ausnahmefällen muss mit den Lehrkräften und der Schulleitung im Einzelfall abgesprochen werden z.B. zur medizinischen Überwachung.

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Geräte haftet die Schule nicht.

Bei Verstoß gegen obige Regel wird das Gerät von den Lehrkräften eingezogen.

Das Gerät kann dann nach Terminabsprache im Sekretariat abgeholt werden.

Das Nutzungsverbot bezieht sich auf das gesamte Schulgelände und den gesamten Unterrichtsbetrieb einschließlich Betreuung, Ausflüge, Pausen etc.

Der Beschluss tritt ab sofort in Kraft.